Winterdienst
Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Strassen parkiert sind, behindern die Schneeräumungsarbeiten. Es besteht zudem die Gefahr, dass sie durch Schneeräumungs- und andere Winterdienstgeräte beschädigt werden. Auf solche Art entstandene Schäden sind vom Eigentümer des Fahrzeuges selbst zu tragen.
Die Fahrzeugeigentümer werden um gebührende Rücksichtnahme ersucht.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau und Werke | 052 397 03 31 | werke@zell.ch |