Jahresrechnung
Mit der Jahresrechnung wird der Voranschlag «abgerechnet». Grössere Abweichungen zwischen Voranschlag und Jahresrechnung werden begründet.
Fristen
bis 28. Februar:
Entwurf durch die Finanzverwaltung zu Handen des Gemeinderates
bis 31. März:
Verabschiedung der Rechnung durch den Gemeinderat
bis 15. Mai:
Prüfung und Antragstellung durch Rechnungsprüfungskommission
bis 30. Juni:
Verabschiedung durch die Gemeindeversammlung und Weiterleitung an den Bezirksrat
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 052 397 03 04 | finanzen+steuern@zell.ch |