Heimatausweis (Interimsausweis)
Er wird durch die Wohnsitzgemeinde ausgestellt, welche damit bestätigt, dass die betreffende Person ihre Schriften dort hinterlegt hat.
Ein Heimatausweis wird für folgendes benötigt:
- Aufenthalt in Heimen, Anstalten, Kliniken, etc.
- Studienaufenthalt
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 397 03 03 | einwohnerkontrolle@zell.ch |