Wir bitten Sie sich innert 14 Tagen nach Wegzug bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen vorzuweisen:

Schweizerische Staatsangehörige
  • Schriftenempfangsschein
  • bei Wegzug ins Ausland ist die persönliche Vorsprache notwendig (bitte um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt Zell, Telefon 052 397 03 06, ca. 2 Monate vor Abreise)

Ausländische Staatsangehörige
  • Ausländerausweis im Original
  • bei Wegzug ins Ausland ist die persönliche Vorsprache notwendig (bitte um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt Zell, Telefon 052 397 03 06, ca. 2 Monate vor Abreise)

Preis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Zugehörige Objekte