Adressänderung / Umzug innerhalb Gemeinde
Umzug innerhalb der Gemeinde Zell ZH
Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen nach Umzug bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen im Original vorzuweisen:
Schweizerische Staatsangehörige:
Ausländische Staatsangehörige:
Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen nach Umzug bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen im Original vorzuweisen:
Schweizerische Staatsangehörige:
- Schriftenempfangsschein
- Mietvertrag (oder Wohnungsausweis)
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis im Original
- Mietvertrag (oder Wohnungsausweis)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 052 397 03 03 | einwohnerkontrolle@zell.ch |