Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) gibt die Einwohnerkontrolle einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:

Auskunft ohne Interessennachweis (im Sinne von § 18 Abs. 1 MERG sowie § 16 lit. a IDG):
G
ebühr: Fr. 15.—

Auskunft mit Interessennachweis (im Sinne von § 18 MERG sowie § 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG):
Gebühr: Fr. 30.—

Die Anfrage richten Sie bitte schriftlich an die Einwohnerkontrolle. Telefonische Anfragen können aus den oben erwähnten Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Weitere Informationen:
www.datenschutz.ch

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