Parkieren
Das Parkieren in der Gemeinde Zell ist grundsätzlich bewilligungspflichtig und in der Parkierverordnung geregelt.
Beim Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der Parkzonen, welche mit einer Maximalparkdauer von 6 Stunden belegt sind, ist zwingend die Parkscheibe im Fahrzeug zu hinterlegen. Werden Fahrzeuge länger als 6 Stunden abgestellt, kann dafür eine Parkbewilligung beantragt werden.
(Bitte einen aktuellen Browser wie Google Chrome, Microsoft Edge, Safari oder Firefox verwenden - besten Dank!)
Wo keine speziellen Zonen, Parkplätze oder Parkverbote signalisiert sind, ist das Parkieren auf weiss markierten Parkplätzen oder wenn keine markierten Parkfelder vorhanden sind, gemäss den Bestimmungen der Strassenverkehrsgesetzgebung - mit Ausnahme der Nachtparkierung - unentgeltlich.
Mit diesem Link können Sie eine Parkbewilligung beantragen: https://zell.parkkarten.online
Als Grundlage für das Parkieren gilt die Parkierverordnung der Gemeinde Zell.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheit | 052 397 03 01 | sicherheit@zell.ch |