Abwasserentsorgung
Zur Sicherstellung einer zweckmässigen Siedlungsentwässerung und des sachgemässen Gewässerschutzes müssen alle Gemeinden über eine Kanalisationsverordnung verfügen. Die Siedlungsentwässerungsverordnung der Gemeinde Zell (SEVO) bildet zusammen mit dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) die massgebende Grundlage für die Beurteilung von Bau- resp. Kanalisationsanschlussgesuchen. Die SEVO kann unter Reglemente eingesehen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau und Werke | 052 397 03 31 | werke@zell.ch |