Der Voranschlag ist der Haushaltsplan für ein Rechnungsjahr und umfasst die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung. Es werden alle Aktivitäten mit finanziellen Auswirkungen berücksichtigt und die notwendigen Mittel im Voranschlag eingestellt.

Fristen

bis 30. September:
Erarbeitung durch Finanzverwaltung zu Handen des Gemeinderates

bis 31. Oktober:
Verabschiedung des Voranschlages durch den Gemeinderat

bis 30. November:
Prüfung und Antragstellung durch die Rechnungsprüfungskommission

bis 31. Dezember:
Verabschiedung des Voranschlages und Festsetzung des Steuerfusses durch die Gemeindeversammlung

Zugehörige Objekte