Einbürgerungsverfahren
Einbürgerung von Schweizer/innen
Die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Zell erfolgt, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde wohnen, sich und Ihre Familie zu erhalten vermögen und einen unbescholtenen Ruf besitzen. Das Gesuchsformular ist bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich.
Einbürgerung von Ausländer/innen
Ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung als Ausländerin oder Ausländer erfüllen, können Sie mit dem Einbürgerungs-Checker des Kantons Zürich unverbindlich herausfinden.
Bei Einbürgerungen von Ausländer/innen wird zwischen zwei Verfahren unterschieden:
(1) Erleichtertes Einbürgerungsverfahren
Erleichtert einbürgern können sich ausländische Ehefrauen und Ehemänner von schweizerischen Ehepartnern. Diese müssen bereits vor der Heirat im Besitz des Schweizer Bürgerrechts gewesen sein. Voraussetzung sind drei Jahre eheliche Gemeinschaft und fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches. Der/die Bewerber/in erhält das Bürgerrecht des Ehepartners. Weitere Auskünfte erhalten Sie hier, im untenstehenden Infoblatt oder bei der Gemeinderatskanzlei. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie bei der Gemeinderatskanzlei.
(2) Ordentliches Einbürgerungsverfahren
Die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung werden erfüllt, wenn Sie eine C-Bewilligung besitzen, seit mind. 10 Jahren in der Schweiz leben und seit zwei Jahren in unserer Gemeinde wohnhaft sind. Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, genügen 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich. Weitere Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen, finden Sie im unten abrufbaren Infoblatt zur ordentlichen Einbürgerung sowie hier. Das Gesuch ist über diesen Link online einzureichen. Gerne dürfen Sie sich vorgängig für ein Beratungsgespräch bei der Gemeinderatskanzlei melden.
Deutsch- und Grundkenntnistest
Alle Bürgerrechtsbewerbenden, welche nicht vom Deutsch- und/oder Grundkenntnistest befreit sind, absolvieren diesen vor Einreichung des Gesuches und legen das Ergebnis dem Gesuch bei. Ob Sie die Tests absolvieren müssen, können Sie im entsprechenden Infoblatt bei den unten enthaltenen Dokumenten nachlesen. Die Tests können an folgender Schule geschrieben werden:
Sprachzentrum.ch ag
Rychenbergstrasse 67
8400 Winterthur
052 202 44 33
info@sprachzentrum.ch
Zur Vorbereitung für den Grundkenntnistest stellt Ihnen der Kanton eine Informationsbroschüre sowie einen Fragekatalog zur Verfügung. Die Unterlagen finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Infoblatt erleichterte Einbürgerung (PDF, 141.49 kB) | Download | 0 | Infoblatt erleichterte Einbürgerung |
Infoblatt ordentliche Einbürgerung (PDF, 436.78 kB) | Download | 1 | Infoblatt ordentliche Einbürgerung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 052 397 03 07 | info@zell.ch |