Umweltschutz bezweckt Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen und die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten. Aufgrund der vielfältigen Rechtsgrundlagen handelt es sich um eine komplexe Tätigkeit mit einem verzahnten „Räderwerk“ zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Dabei sind die Gemeinden mit dem Vollzug wesentlicher Teile betraut.