Raumplanung
Die Raumplanung hat eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens sowie eine geordnete Besiedlung des Landes zum Ziel. Dabei müssen Natur und Landschaft sowie die Bedürfnisse des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens beachtet werden.
Die Raumplanung ist Sache des Bundes und im Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) geregelt.
Die Planungsaufgaben der Gemeinden sind unter anderem die Siedlungs- und Verkehrsplanung, Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne, Entwicklungskonzepte.
Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung
Was bedeutet Siedlungsqualität in der Gemeinde Zell?
Der Gemeinderat tagte am Samstag, 17. November 2018 zusammen mit Vertretern der Behörden, lokalen Parteien und der Verwaltung, um sich mit der künftigen räumlichen Entwicklung der Gemeinde Zell auseinanderzusetzen. Nach der kürzlich durchgeführten Bevölkerungsbefragung bildete der Workshop mit Dorfbegehung den nächsten Schritt, im Prozess der kommunalen Strategiefindung in Sachen Raumplanung und Revision der Bau- und Zonenordnung.
Als Grundlage für die anstehende Überarbeitung der kommunalen Bau- und Zonenordnung, muss jede Gemeinde aufzeigen, wie sie die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, sowie der überkommunalen Richtpläne umsetzt. Die Gemeinde Zell ist aufgefordert, Aussagen zur künftigen kommunalen Innenentwicklung zu treffen.
Die Siedlungsentwicklung hat primär innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets zu erfolgen. Dies wird von übergeordneten Gesetzen und Leitlinien so vorgegeben. Dass diese Innenentwicklung mit einer erhöhten Siedlungsqualität einhergehen muss, ist selbstverständlich, aber auch eine grosse Herausforderung.
Doch was bedeutet Siedlungsqualität für die Gemeinde Zell? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und lag deshalb im Fokus der ersten Hälfte des Workshops. Wo findet man Siedlungsqualität in den Dörfern der Gemeinde Zell? Und wo besteht ein Bedürfnis, die räumlichen Qualitäten zu verbessern? Die Teilnehmenden versuchten dies bei Begehungen in Zell, Rämismühle, Rikon und Kollbrunn mit fachlicher Unterstützung konkret herauszufinden.
Die zweite Workshophälfte widmete sich folgenden vier Schwerpunktthemen:
- Handlungsmöglichkeiten in Gebietsstrukturen
- Quartiererneuerung und –aufwertungen
- Verkehr und Strassenraum
- Leistungen im öffentlichen Interesse
Wie geht der Prozess nun weiter? Im Laufe des nächsten Jahres wird das Strategiepapier zur künftigen Siedlungsentwicklung erstellt. Der exakte Zeitplan ist noch nicht definiert, der Gemeinderat wird aber laufend über den Planungsstand informieren.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Planung und Bau | 052 397 03 15 | bauamt@zell.ch |