Der Heimatschein gibt Auskunft über die Heimatzugehörigkeit von Schweizer Staatsangehörigen. Der Heimatschein dient der Einwohnerkontrolle als Grundlage zur Erfassung der Personalien und ist bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt. Beim Umzug wird der Heimatschein in die neue Wohnsitzgemeinde verlegt. Bei Namens-, Zivilstands- oder Heimatortsänderungen muss der Heimatschein erneuert werden. Für die Ausstellung des Heimatscheines ist das Zivilstandsamt des Heimatortes zuständig.