AHV-Zweigstelle
Links:
- www.svazurich.ch
- www.gruenden.ch
- "Was bietet mir die IV-Stelle, wenn ich keine Rente will?"
- "Ich will von der AHV eine Vollrente. Was ist dafür notwendig?"
- "Mit 68 an der Arbeit - muss ich trotzdem AVH-Beiträge zahlen?"
- "Studierende und AHV? Mindestbeitrag oder mehr?"
- "Warum dürfen wir die Unfallversicherung für die gemeinsame Reinigungskraft nicht teilen?"
- "Ab wann muss ich für meinen Babysitter AHV-Beiträge zahlen?"
Öffnungszeiten
Montag 09.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag 08.30 – 11.30 Uhr
Mittwoch 08.30 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 07.00 – 14.00 Uhr
Die Abteilung Soziales bleibt am Donnerstag den ganzen Tag geschlossen.
Für besondere Anliegen können telefonisch gerne auch Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für telefonische und persönliche Auskünfte und Fragen zu den Themen AHV/IV, Familienzulagen, EO und Mutterschaftsurlaub ist der/die AHV-Zweigstellenleiter/in nach telefonischer Terminvereinbarung am Schalter der Sozialen Dienste im Gemeindehaus für Sie da.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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